Die Genossenschaft Bergalpe Jungen
Bergschaft Jungen
Der Zweck der " Genossenschaft Bergalpe Jungen " ist die Bewirtschaftung sämtlicher Liegenschaften, Gebäulichkeiten, Wälder, Kapitalien und anderer Rechte, die zur Alpe gehören (Im Sinne von Art. 59 ZGB und Art. 66 des EG zum ZGB) Die ältesten Statuten der Bergschaft Jungen stammen aus dem Jahr 1588.
Die Alpe Jungen ist übrigens die einzige Alpe in der Gemeinde St.Niklaus, welche noch mit Kühen belegt wird und ist im Gegensatz zu vielen anderen Alpen im Oberwallis nicht im Besitz der Gemeinde oder der Burgerschaft, sondern gehört der Genossenschaft Bergalpe Jungen. (Bergschaft Jungen)